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POWERHOST Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Rechte und Pflichten des Kunden
1.1
Die Internet-Dienstleistungen der Server der PowerHost AG stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche zur Benutzung offen. Anderslautende Vereinbarungen sowie Beeinträchtigungen der Dienstleistung wegen Störungen bleiben vorbehalten.
1.2
Der Kunde ist dafür besorgt, dass die von ihm via die Server von PowerHost AG an das Internet angeschlossenen Geräte eine offiziell registrierte und zugeteilte IP-Adresse besitzen (zugeteilt durch Internic, Ripe, Apnic oder eine andere offizielle Stelle). Den Kunden von Dial-In-Anschlüssen vergibt PowerHost AG diese Nummern dynamisch.
1.3
Nimmt der Kunde mittels der PowerHost-Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde ist im besonderen verpflichtet, mit Dritten über die Benutzung von deren Dienstleistungen direkt abzurechnen.
1.3.1
Jede Verwendung und das Zugänglichmachen der PowerHost-Dienstleistungen an Dritte ist dem Kunden untersagt. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass anderen Personen die Benutzeridentifikation und das Passwort nicht bekannt gegeben wird, und dass Informationen darüber nicht zugänglich sind.
1.4
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass PowerHost AG die Verwendung der angebotenen Dienstleistungen durch den Kunden nur beschränkt prüfen und das Angebot auf dem Internet überhaupt nicht beeinflussen kann. Der Kunde verpflichtet sich daher:
1.4.1
die Dienstleistungen nicht für die Verbreitung resp. für das Abrufen von Informationen mit widerrechtlichem, unsittlichem, obszönem oder sonst unlauterem Inhalt zu missbrauchen.
1.4.2
Minderjährigen den Zugriff auf pornographische Informationen zu verweigern, respektive zu verunmöglichen.
1.4.3
allen Personen jeglichen Zugang zu gesetzlich verbotener Information, wie z.B. Gewaltverherrlichung, Rechtsradikalismus, usw. zu verweigern.
1.5
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über die Internet-Dienstleistungen der PowerHost AG auch Informationen zugänglich sind, die nur für erwachsene Personen bestimmt sind. Wenn der Kunde weniger als 18 Jahre alt ist, ist für einen Vertragsabschluss die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
1.5.1
Der Kunde verpflichtet sich, PowerHost AG sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen zu orientieren. Dazu gehört ebenfalls die unverzügliche Meldung von rechts- oder vertragswidriger Verwendung der Dienstleistung durch die Mitarbeiter des Kunden oder von ihm beigezogenen Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker).
1.5.2
Der Kunde verpflichtet sich, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes) einzuhalten.
1.5.3
Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die ihm aus diesem Dienstleistungsverhältnis erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Bei missbräuchlicher Verwendung durch den Kunden kann PowerHost AG die Dienstleistung unverzüglich unterbrechen und allenfalls einstellen. Bereits bezahlte Entgelte für die Dienstleistung verfallen zu Gunsten von PowerHost AG.
1.6
Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass PowerHost AG Informationen über ihn, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Kunden usw., an Dritte weitergeben darf, soweit dies für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlich ist.
1.7
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Geräte, welche für die Nutzung der Dienstleistungen von PowerHost AG eingesetzt sind sowie die hierzu eingesetzten oder via Dienstleistungen von PowerHost AG erreichbaren Daten (inkl. Software) vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation zu schützen.
1.7.1
Der Kunde ist dafür besorgt, dass von ihm selbst gestellten Geräte zur Datenübertragung der PowerHost AG termingerecht zur Verfügung stehen.
1.7.2
Der Kunde ist dafür besorgt, dass zwischen ihm und dem Gerätelieferanten ein Voll-Wartungsvertrag (Hardware und Software) sowie fortlaufend gültige Lizenzvereinbarungen (Software) für die vom Kunden zur Verfügung gestellten und durch PowerHost AG betriebenen Geräte bestehen. Es ist dem Kunden untersagt, Manipulationen oder Veränderungen irgendwelcher Art an diesen Mietgeräten ohne ausdrückliche Einwilligung der PowerHost AG vorzunehmen. Für Schäden an den Geräten, welche durch unsachgemässe Bedienung, Wartung oder Behandlung durch den Kunden oder Dritte entstehen, haftet der Kunde.
1.8
Der Kunde gewährt PowerHost AG alle nötige Unterstützung, damit diese ihre Leistungen erbringen kann. Der Kunde übernimmt kostenlos die Stromversorgung der Übermittlungsgeräte der PowerHost AG, soweit sich diese Geräte in den Räumen des Kunden befinden.
1.8.1
Der Kunde gewährt dem Personal der PowerHost AG, oder den von PowerHost AG beauftragten Personen den kostenlosen, ungehinderten Zugang zu den installierten Übermittlungsgeräten, soweit sich diese Geräte in den Räumen des Kunden befinden.
1.9
Dem Kunde steht das Recht auf Kündigung zu, sofern er PowerHost AG über eine Störung schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat und sofern PowerHost AG die gemeldete Störung nicht fristgerecht beheben konnte. Angekündigte oder betriebsnotwendige Unterbrechungen, im besonderen Unterbrechungen infolge von Wartungsarbeiten der Telecom PTT, gelten nicht als Störungen in diesem Sinne.

2. Rechte und Pflichten von PowerHost AG
2.1
PowerHost AG erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden unternehmerischen Ressourcen und gemäss dem aktuellen Stand der Technik.
2.2
PowerHost AG verpflichtet sich, die Massnahmen zur Behebung von Störungen und mangelhaften Dienstleistungen innerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage, Montag - Freitag 08.00 - 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage (Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt).
2.3
PoserHost AG behält sich vor, bei betriebsnotwendigen Messungen oder Netzumbauten die Dienstleistungen zeitweilig ohne Rückerstattung zu unterbrechen. Nach Möglichkeit wird der Kunde vorgängig über die Beeinträchtigung des Betriebes unterrichtet.
2.4
PowerHost AG unterstützt den Kunden bei der Herstellung eines stabilen Zustandes bei der Benutzung der Dienstleistungen. Das Eingrenzen von Störungen durch das Personal der PowerHost AG geht zu Lasten des Kunden, sofern der Aufwand über das übliche Mass hinaus in Anspruch genommen wird, oder wenn er diese Untersuchung verlangt und wenn deren Ursachen auf Mängel oder auf Handhabungsfehler an den technischen Ausrüstungen des Kunden zurückzuführen sind.
2.5
Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Mietgeräte sind in der Leistungsbeschreibung einzeln aufgeführt.
2.5.1
Die Geräte bleiben jederzeit im Eigentum von PowerHost AG.
2.5.2
PowerHost AG ist berechtigt, dies dem Vermieter der Räumlichkeiten, in welchen die Geräte installiert sind, mitzuteilen und einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
2.6
Die in Erfüllung dieses Vertrages geschaffenen Arbeitsresultate wie Pläne, Konzepte, Analysen, Programme und deren Dokumentation gehören PowerHost AG und dem Kunden.
2.7
PowerHost AG ist durch das Erbringen dieser Leistungen nicht gehindert, gleiche oder ähnliche Lieferungen und Leistungen für andere Kunden zu erbringen
2.8
PowerHost AG bestimmt das Personal zum Erbringen der vereinbarten Leistungen und ist berechtigt, Personen auszutauschen, sofern die vereinbarten Leistungen erfüllt werden.
2.9
Drittpersonen als Subunternehmer von PowerHost AG dürfen mit Einwilligung des Kunden eingesetzt werden.

3. Preise
3.1
Die vereinbarten Preise sind abhängig von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und von den in Anspruch genommenen Dienstleistungen der PowerHost AG.
3.2
Einmal anfallende Kosten sind netto innert 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung zahlbar.
3.3
Wiederkehrend anfallende Kosten werden (wenn nichts anderes vereinbart) monatlich im voraus in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
3.4
Auf Verlangen des Kunden ausserhalb der vereinbarten Arbeitszeiten von PowerHost AG erbrachte Leistungen (Pikett-Einsätze) werden zu den jeweils gültigen PowerHost AG Ansätzen verrechnet.
3.5
Die Pflicht zur Bezahlung der Preise beginnt am Tag nach der Inbetriebnahme der Verbindungen/Anschlüsse. Kann diese aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach dem von PowerHost AG schriftlich festgelegten Inbetriebnahmedatum erfolgen, beginnt die Zahlungspflicht bereits am Tag nach dem schriftlich bestätigten Inbetriebnahmedatum.

4. Preisanpassungen
4.1
Die Preise können jederzeit, unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 3 Monaten, der Kostenentwicklung angepasst werden.
4.2
Werden die vereinbarten Leistungsmerkmale auf Wunsch des Kunden verändert, so werden ab dem Zeitpunkt der erfolgten Anpassung die veränderten Preise verrechnet.
4.3
Sollte sich die Mehrwertsteuer erhöhen oder sollten weitere indirekte Steuern oder Gebühren in Zusammenhang mit den PowerHost-Dienstleistungenerhoben werden, gehen diese zu Lasten des Kunden und berechtigen ihn nicht zur Kündigung.

5. Gewährleistung und Haftung
5.1
Der Kunde kann für alle Schäden, welche PowerHost AG oder Dritten durch seine Benutzung der PowerHost-Dienstleistungen entstehen, haftbar gemacht werden. Namentlich haftet er für die jegliche Folgen eines Verstosses gegen die in Ziffern 1.3 bis und mit 1.5. umschriebenen Verbote. Als Schaden gilt in diesen Fällen auch ein der PowerHost AG entstehender, interner Arbeitszeitaufwand.
5.2
Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von PowerHost AG über die Anlagen des Kunden zu den PowerHost-Dienstleistungen Zugang genommen haben, kann PowerHost AG zudem die Konnektivität zum Kunden ohne Ankündigung sofort unterbrechen.
5.3
PowerHost AG bemüht sich um einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen. Die PowerHost AG übernimmt jedoch keine Haftung für Ausfälle oder Störungen der Dienstleistungen. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst PowerHost AG jede Haftung für direkte und indirekte Schäden für sich selbst als auch für die von PowerHost AG zur Vertragserfüllung eingesetzten für Personen aus. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie für die Haftung von Verlust von Daten oder Ansprüche Dritter.
5.4
Für Umstände, die von den PTT-Betrieben verantwortet werden, kann die PowerHost AG ebenfalls nicht haftbar gemacht werden. Gewährleistungsansprüche gegenüber der Telecom PTT (z.B. die von den Swisscom gewährten Qualitätsmerkmale für digitale Mietleitungen nach CCITT-Empfehlung G.821), welche den Kunden betreffen, tritt die PowerHost AG an den Kunden ab, sofern und soweit diesem ein Schaden entstanden ist.
5.5
Bei fristloser Kündigung oder Unterbrechung der Dienstleistung gemäss Ziffer 6.2. hiernach ist jegliche Haftung der PowerHost AG für unberechtigtes Vorgehen wegbedungen. Stellt sich im nachhinein heraus, dass seitens des Kunden kein Verstoss gegen den Vertrag vorgeworfen werden kann, wird PowerHost AG prüfen, ob besondere Umstände eine teilweise oder volle Kostenbefreiung.

6. Dauer der Dienstleistung
6.1
Die Dienstleistung läuft fest über die in der Vertragsurkunde angegebene Dauer (wenn nichts anderes vereinbart minimal 3 Monate.) Anschliessend verlängert sie sich für unbestimmte Zeit. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von 3 Monaten jeweils auf ein Monatsende.
6.2
Verletzt der Kunde seine Pflichten in grober Weise oder verstösst er gegen die Verbote gemäss den Ziffern 1.3. bis und mit 1.5. ist die PowerHost AG zur fristlosen Kündigung und sofortigen Unterbrechung der Internet-Dienstleistungen berechtigt. Allfällig bereits vorausbezahlte Kosten werden nicht zurückerstattet.
6.3
Der Kunde gibt der PowerHost AG das gewünschte Datum der Inbetriebnahme der Verbindung und des Anschlusses schriftlich bekannt.
6.4
PowerHost AG teilt ihm das definitive Inbetriebnahmedatum nach entsprechender Abklärung schriftlich mit.
6.5
Eine Verschiebung dieses Termins ist im gegenseitigen Einvernehmen bis spätestens 30 Tage vor dem schriftlich festgelegten Inbetriebnahmedatum möglich.

7. Hausinstallationen
7.1
Die hausinternen Installationen (Kabel, Strom, Schränke etc.) sind Sache des Kunden.

8. Übertragung von Rechten und Pflichten
8.1
Die PowerHost AG darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

9. Anwendbres Recht und Gerichtsstand
9.1
Das Rechtsverhältnis unterliegt dem materiellen Schweizerischen Recht.
9.2
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
9.3
Von diesen allgemeinen Dienstleistungsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


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